Das Arbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass die Ungewissheit der Leistungsentwicklung eines Profifußballerspielers eine Befristung sachlich nicht rechtfertigt.
Das Arbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass die Ungewissheit der Leistungsentwicklung eines Profifußballerspielers eine Befristung sachlich nicht rechtfertigt.