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Sind befristete Arbeitsverträge von Profifußballern unwirksam?

Das Arbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass die Ungewissheit der Leistungsentwicklung eines Profifußballerspielers eine Befristung sachlich nicht rechtfertigt. Zwar könne das Gericht nachvollziehen, dass Bundesligavereine ein Interesse an einer befristeten Vertragsbindungsdauer haben.

Das reiche als Begründung aber ebenso wenig wie der Hinweis auf die Üblichkeit im Profisport oder mögliche Verschleißerscheinungen, wie dieses bei Trainern anerkannt ist. Der 1. FSV Mainz 05 hat Berufung eingelegt. Es bleibt also abzuwarten, ob diese Aufsehen erregende Entscheidung den Profisport grundlegend verändern wird.


Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.03.2015 – 3 Ca 1197/14

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