
Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgrund über 5 Jahre zulässig
				Eine tarifliche Regelung, die die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren bei fünfmaliger Verlängerungsmöglichkeit zulässt, ist wirksam.			
		
 
 
