
Unwirksame fristlose Kündigung aufgrund eines pro-palästinensischen Posts (Anwar El Ghazi)
Unwirksame fristlose Kündigung aufgrund eines pro-palästinensischen Posts (Anwar El Ghazi)
[Zu ArbG Mainz, Urteil vom 12.07.2024]
Die Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern im Nahen Osten beschäftigen regelmäßig auch die Arbeitsgerichte in Deutschland. So verneinte das Arbeitsgericht Mainz die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die der Fußballspieler Anwar El Ghazi nach einem pro-palästinensischen Instagram-Post von dem Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 erhalten hatte. Laut Arbeitsgericht mangelte es an der für eine fristlose Kündigung notwendigen Pflichtverletzung.
In Reaktion auf den von der Hamas organisierten Angriff auf Israel im Oktober 2023 veröffentlichte Anwar El Ghazi den später wieder gelöschten Post „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein“. Dieser im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt häufig von Pro-Palästinensern kundgetane Satz, signalisiert den Willen, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen solle. Da sich Israel in diesem Gebiet befindet, ruft die Parole aufgrund einer etwaigen impliziten Aussage über das Existenzrecht Israels kontroverse Diskussionen hervor.
Der Verein sprach jedoch keine Kündigung innerhalb der 14-tägigen Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes – hier dem Posting – aus. Vielmehr basierte die Entscheidung zur Kündigung auf einem Post vom 01. November, in dem El Ghazi bekräftigt hatte, zu seinem ursprünglichen Posting zu stehen.
Das Arbeitsgericht führte aus, dass dieser Post von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Es liege keine Verletzung einer Treuepflicht vor. Der FSV Mainz 05 will gegen das Urteil Berufung einlegen. Da Anwar El Ghazi inzwischen selbst gekündigt hat, wird eine Weiterbeschäftigung bei der Berufung kein Gegenstand mehr sein.
© https://fuhrken-sauer.de