Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) beschlossen – Einrichtungspflicht von Meldestellen für Unternehmen
Die Umsetzung des Gesetzes zum Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) des Bundestages erfolgte am 16. Dezember 2022. Die Hürden für Hinweisgeber, auf Repressalien und Missstände aufmerksam zu machen, sollen hierdurch gesenkt werden. Durch das Gesetz sollen insbesondere entsprechende Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen eingerichtet werden. Diese sollen auch anonyme Kommunikation ermöglichen. Dieses Gesetz muss zwar noch vom Bundesrat bestätigt werden, allerdings ist eine Zustimmung in zumindest den Kernpunkten zu erwarten.
Entschließt sich ein Arbeitnehmer während der Probezeit, einen Betriebsrat gründen zu wollen, so kann diesem wirksam gekündigt werden. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber erst zu spät darüber informiert, eine Betriebsratswahl vorbereitet zu haben. Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht München in seinem aktuellen Urteil (LAG München, Urteil vom 20.08.2025 – 10 SLa 2/25), da es in beiden Konstellationen das entsprechende Sonderkündigungsrecht als unanwendbar erachtete.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz haben kann, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Daten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft weitergibt.
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