Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) ab 1. Januar 2023
Seit dem 01. Januar 2023 tritt anstelle des „gelben Scheines“ für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB). Diese hat der Arbeitgeber künftig bei der zuständigen Krankenkasse abzurufen. Ärztliche Bescheinigungen können weiterhin zu Beweiszwecken ausgehändigt werden.
Keine Änderungen gibt es für Arbeitnehmer, die nicht gesetzlich versichert sind und für Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen durch Ärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
Die eAUB befreit Arbeitnehmer nicht von der Pflicht, dem Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren.
ACHTUNG: Arbeitsverträge, welche weiterhin bestimmen, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung des Arztes vorzulegen ist, sind somit ab 01. Januar 2023 überholt und sollten aktualisiert werden.
Ein Anspruch auf Equal Pay bedeutet, dass Arbeitnehmer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit das gleiche Entgelt wie Kollegen anderen Geschlechts verlangen kann, wenn diese besser vergütet werden. Tragen Arbeitnehmer schlüssig vor, dass solche Kollegen mehr verdienen, wird eine geschlechtsbedingte Benachteiligung vermutet, die Arbeitgeber nur durch objektive, geschlechtsneutrale Gründe entkräften können.
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil bestätigt, dass der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, während seiner Amtszeit sozialversicherungspflichtig und damit abhängig beschäftigt war. Das Gericht wies damit Schellenbergs Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Sozialgerichts Berlin zurück, auch wenn die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen. Schellenberg beabsichtigt nun, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, da das LSG die Revision nicht zugelassen hat.
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