Ist mein Arbeitnehmer infiziert? Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert ausführlich über die Informationsrechte des Arbeitgebers in der Coronakrise:
Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hier
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Ein Arbeitnehmer hat nach einer Kündigung grundsätzlich bis zum Ende der Kündigungsfrist einen Anspruch auf seine Gehaltszahlung. Im Frühjahr entschied die höchste Arbeitsgerichtsinstanz, dass dies auch dann gilt, wenn der Arbeitnehmer freigestellt wurde und sich während der Freistellung um keinen neuen Job bemüht.
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