Skip links

Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) beschlossen – Einrichtungspflicht von Meldestellen für Unternehmen

Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) beschlossen – Einrichtungspflicht von Meldestellen für Unternehmen

Die Umsetzung des Gesetzes zum Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) des Bundestages erfolgte am 16. Dezember 2022. Die Hürden für Hinweisgeber, auf Repressalien und Missstände aufmerksam zu machen, sollen hierdurch gesenkt werden. Durch das Gesetz sollen insbesondere entsprechende Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen eingerichtet werden. Diese sollen auch anonyme Kommunikation ermöglichen.
Dieses Gesetz muss zwar noch vom Bundesrat bestätigt werden, allerdings ist eine Zustimmung in zumindest den Kernpunkten zu erwarten.


© https://fuhrken-sauer.de

 

Diese Webseite verwendet Cookies für ein verbessertes Browser-Verhalten.
Info
Ziehen