Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) beschlossen – Einrichtungspflicht von Meldestellen für Unternehmen
Die Umsetzung des Gesetzes zum Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) des Bundestages erfolgte am 16. Dezember 2022. Die Hürden für Hinweisgeber, auf Repressalien und Missstände aufmerksam zu machen, sollen hierdurch gesenkt werden. Durch das Gesetz sollen insbesondere entsprechende Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen eingerichtet werden. Diese sollen auch anonyme Kommunikation ermöglichen. Dieses Gesetz muss zwar noch vom Bundesrat bestätigt werden, allerdings ist eine Zustimmung in zumindest den Kernpunkten zu erwarten.
Die Sozialgerichte beschäftigen sich des Öfteren mit der Frage, ob eine während der Arbeitszeit erlittene Verletzung als Arbeitsunfall zu bewerten ist. So war es auch in dem vorliegenden Fall. Bei diesem wollte sich eine Angestellte des Finanzamtes eigentlich nur ihren täglichen Kaffee holen. Dabei rutschte sie jedoch auf dem frisch gewischten Boden des Sozialraumes aus und brach sich den dritten Lendenwirbelkörper.
Wird eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag schwerwiegend verletzt, so kann das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden. Eine solche Pflichtverletzung ist im Rahmen einer antisemitischen Äußerung des Arbeitnehmers auf Social Media dann anzunehmen, wenn die Äußerung den Ruf des Arbeitgebers schädigt. Damit eine darauffolgende fristlose Kündigung wirksam ist, muss gegebenenfalls zuvor abgemahnt werden.
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