Bundesarbeitsminister Heil kündigt praxistaugliche Arbeitszeitreform an
Jeder Arbeitgeber muss die tägliche Arbeitszeit des Arbeitnehmenden transparent und nachprüfbar aufzeichnen. Das Entschied das Bundesarbeitsgericht im September 2022. Der Arbeitgeber müsse hierfür ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ einführen. Bundesarbeitsminister Heil kündigte „praxistaugliche Lösungen“ hierfür an. Zweck sei der gesundheitliche Schutz von Arbeitnehmern. (BAG, Entscheidung vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21)