Ist mein Arbeitnehmer infiziert? Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert ausführlich über die Informationsrechte des Arbeitgebers in der Coronakrise:
Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hier
#Coronavirus #Covid19 #Arbeitsrecht #Arbeitgeber #Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte in seinem Urteil aus dem Juni 2025 (BAG, Urteil vom 3. Juni 2025 – 9 AZR 104/24 –), dass ein Arbeitnehmer nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub während des laufenden Arbeitsverhältnisses verzichten kann – selbst nicht durch gerichtlichen Vergleich.
Eine sog. Druckkündigung bleibt in der Praxis kaum rechtlich durchzusetzen. Eine Druckkündigung ist eine Kündigung, die Arbeitgeber aufgrund des „Drucks“ anderer Mitarbeiter erklären („wenn er/sie/es nicht geht, gehe ich“). In einem aktuellen Urteil betonte das LAG Niedersachsen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.05.2025 – 10 SLa 687/24), dass der Arbeitgeber vor einer Druckkündigung alle Maßnahmen zum Zwecke der Deeskalation ergreifen und sich ernsthaft schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer stellen müsse.
Diese Webseite verwendet Cookies für ein verbessertes Browser-Verhalten.