Update Dezember 2020
Im Update Dezember 2020:
Kürzung von Ausbildungsvergütung in Teilzeit
„Crowdworker“ können Arbeitnehmer sein
Fristlose Kündigung aufgrund “Ugah, Ugah!“-Beleidigung
Im Update Dezember 2020:
Kürzung von Ausbildungsvergütung in Teilzeit
„Crowdworker“ können Arbeitnehmer sein
Fristlose Kündigung aufgrund “Ugah, Ugah!“-Beleidigung
Im Update Oktober 2020:
Verjähren Urlaubsansprüche?
Wie lange laufen die Fristen für Kündigungsschutzklagen?
Müssen auch bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen Abmahnungen erfolgen?
Kann ein Skiunfall ein Arbeitsunfall sein?
– Zeiterfassung per Fingerabdruck
– Gesamtbetriebsrat Präsenzsitzung
– Überbrückungshilfe
– SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel Fassung 10.8.2020
Augen auf bei der Wahl des Paketdienstes:
Paketdienstleister, die den Transport und die Zustellung von Sendungen durch Subunternehmer ausführen lassen …
Update Arbeitsrecht Mai 2020:
1 Entschädigungen bei Kita- und Schulschließungen sollen verlängert werden
Die Dauer des Entschädigungsanspruchs bei Kita- und Schulschließungen (§ 56 Infektionsschutzgesetz) soll von sechs auf bis zu zehn Wochen verlängert werden, und zwar pro sorgeberechtigtem Elternteil. Bezugsberechtigt sind erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr …weiter…
Ist mein Arbeitnehmer infiziert? Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiert ausführlich über die Informationsrechte des Arbeitgebers in der Coronakrise.
Bundesregierung beschließt Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise
aus: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 23. März 2020
Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 einen Gesetzentwurf als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen, mit dem die Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht abgemildert werden sollen. Der von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Entwurf enthält eine Vielzahl von Erleichterungen für jene, die infolge der Pandemie aktuell nicht ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können: Unter anderem sollen Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien vor Kündigungen geschützt sein und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen und Vereinen erhalten bleiben. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll es bei bestimmten fortlaufenden Verpflichtungen Zahlungs- und Leistungsaufschübe geben.
Coronavirus COVID19 und Kurzarbeit
Aufgrund der aktuellen Lage und der leider wirtschaftlich sehr schwierigen Situation möchten wir eine erste Hilfestellung bieten, was die Voraussetzungen bei der Einführung von Kurzarbeit sind.
Wir unterstützen Sie und können gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen, die Einführung von Kurzarbeit sinnvoll erscheint und Ihnen bei allen weiteren Fragen helfen.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Die Teilnahme an einem Firmenlauf führt nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund nicht zum Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zeigt, wie wichtig es ist, Stellenanzeigen geschlechtsneutral (bspw. „w/m/d“) zu formulieren.
Seit dem 1.1.2020 werden durch § 15 BBiG erwachsene Auszubildende mit jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt.
Diesmal:
– Statistische Bundesamt: Zahl der Normalarbeitsverhältnisse auf Rekordhoch
– BAG: Ohne vollständige Inbezugnahme kein Abweichen vom Equal-Pay-Grundsatz (BAG, Urteil vom 16. Oktober 2019 – 4 AZR 66/18)
Viel Freude beim Lesen!
Um folgende arbeitsrechtliche Themen geht es im Oktober 2019:
– Unfallversicherung Probearbeitstag
– Überschreitung Befristungsdauer um einen Tag
– Urlaubskürzung bei Elternzeit
Führt der Arbeitgeber vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement BEM (§ 167 II SGB IX) nicht durch, geht dies bei der Interessenabwägung nicht zu seinen Lasten, wenn der Arbeitnehmer sich an dem betrieblichen Eingliederungsmanagement ohnehin nicht beteiligt hätte (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.2.2019 – 17 Sa 1605/18 (ArbG Eberswalde, Urt. v. 14.8.2018 – 2 Ca 130/18))
Unser TIPP:
Arbeitgeber sollten aus dieser Entscheidung nicht ableiten, dass auch bei noch so starker „Zerrüttung“ des Arbeitsverhältnisses das Angebot eines BEM, bei lang anhaltender Krankheit, entbehrlich sei. Unabhängig davon, wie verfahren das Arbeitsverhältnis auch immer ist, sollte in jedem Fall, um die negativen Folgen der Unwirksamkeit der Kündigung zu vermeiden, auch bei dem zerrütteten Arbeitsverhältnis das Angebot eines BEM dem Arbeitnehmer unterbreitet werden. Davon zu unterscheiden ist der Umstand, dass der Arbeitnehmer dieses Angebot nicht annimmt und es dann möglicherweise nicht zur Durchführung eines BEM kommt.
Klagt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer auf Zustimmung zu einer zuvor erfolglos beantragten Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, kann der Arbeitgeber im Prozess nur solche der Elternteilzeit im Sinne von § 15 VII 1 Nr. 4 BEEG entgegenstehenden Gründe einwenden, auf die er sich bereits in einem form- und fristgerechten Ablehnungsschreiben berufen hat (BAG, Urt. v. 11.12.2018 – 9 AZR 298/18). Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser umstrittenen Rechtsfrage zugunsten der Arbeitnehmerseite angenommen, dass die ablehnenden Gründe den Arbeitgeber auch später bindet / präkludiert. Damit hat der Arbeitgeber, auch wenn sich die Umstände für die Ablehnung nachträglich ändern, keine rechtliche Möglichkeit, diese erheblich in das Verfahren einzubringen.
Arbeitgeber (bzw. Arbeitnehmer) sind gesetzlich verpflichtet ist, (fast) jede grenzüberschreitende Tätigkeit beim zuständigen Sozialversicherungsträger anzuzeigen … (weiter)
Aufgepasst: Urlaubsansprüche verfallen nur, wenn der Arbeitgeber konkret und in völliger Transparenz vorab darauf hinweist. Weiter …