Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) beschlossen – Einrichtungspflicht von Meldestellen für Unternehmen
Die Umsetzung des Gesetzes zum Schutz für Hinweisgeber („Whistleblower“) des Bundestages erfolgte am 16. Dezember 2022. Die Hürden für Hinweisgeber, auf Repressalien und Missstände aufmerksam zu machen, sollen hierdurch gesenkt werden. Durch das Gesetz sollen insbesondere entsprechende Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen eingerichtet werden. Diese sollen auch anonyme Kommunikation ermöglichen. Dieses Gesetz muss zwar noch vom Bundesrat bestätigt werden, allerdings ist eine Zustimmung in zumindest den Kernpunkten zu erwarten.
Ein Anspruch auf Equal Pay bedeutet, dass Arbeitnehmer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit das gleiche Entgelt wie Kollegen anderen Geschlechts verlangen kann, wenn diese besser vergütet werden. Tragen Arbeitnehmer schlüssig vor, dass solche Kollegen mehr verdienen, wird eine geschlechtsbedingte Benachteiligung vermutet, die Arbeitgeber nur durch objektive, geschlechtsneutrale Gründe entkräften können.
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil bestätigt, dass der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, während seiner Amtszeit sozialversicherungspflichtig und damit abhängig beschäftigt war. Das Gericht wies damit Schellenbergs Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des Sozialgerichts Berlin zurück, auch wenn die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen. Schellenberg beabsichtigt nun, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, da das LSG die Revision nicht zugelassen hat.
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