Zweifel bei Arbeitsunfähigkeit während Kündigungsfrist
Ernsthafte Zweifel über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen laut dem Arbeitsgericht Neumünster auch dann, wenn die gesamte Dauer einer verbleibenden Kündigungsfrist durch die Erst- und mehrere Folgebescheinigungen abgedeckt werden. Wenn ein Arbeitnehmer also nach einer Kündigung die gesamte rechtliche Kündigungsfrist krank ist, darf der Arbeitgeber berechtigt infrage stellen, ob tatsächlich eine Erkrankung vorliegt. (Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 23. September 2022 (1 Ca 20b/22) (nicht rechtskräftig))
In seinem Urteil vom 24.04.2025 (6 SLa 302/24) befasste sich das Landesarbeitsgericht Köln mit der Frage, ob eine Änderungskündigung Vorrang vor einer Beendigungskündigung hat, und entschied zugunsten des Arbeitnehmers. Zudem sah es in einer zwischenzeitlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers keinen fristlosen Kündigungsgrund.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte in seinem Urteil aus dem Juni 2025 (BAG, Urteil vom 3. Juni 2025 – 9 AZR 104/24 –), dass ein Arbeitnehmer nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub während des laufenden Arbeitsverhältnisses verzichten kann – selbst nicht durch gerichtlichen Vergleich.
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