Zweifel bei Arbeitsunfähigkeit während Kündigungsfrist
Ernsthafte Zweifel über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen laut dem Arbeitsgericht Neumünster auch dann, wenn die gesamte Dauer einer verbleibenden Kündigungsfrist durch die Erst- und mehrere Folgebescheinigungen abgedeckt werden. Wenn ein Arbeitnehmer also nach einer Kündigung die gesamte rechtliche Kündigungsfrist krank ist, darf der Arbeitgeber berechtigt infrage stellen, ob tatsächlich eine Erkrankung vorliegt. (Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 23. September 2022 (1 Ca 20b/22) (nicht rechtskräftig))
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss ein Arbeitnehmer die Kosten eines vom Arbeitgeber beauftragten Privatdetektivs übernehmen, wenn ein konkreter Tatverdacht bestanden hat und der Arbeitnehmer anschließend überführt wird.
Mit Urteil vom 29.01.2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine von der saarländischen Datenschutzaufsichtsbehörde ausgesprochene Untersagung von Telefonmarketingmaßnahmen bestätigt. Mangels jedenfalls mutmaßlicher Einwilligungen der Anzurufenden konnte keine Zulässigkeit der mit den Werbeanrufen verbundenen Datenverarbeitung angenommen werden.
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