Zweifel bei Arbeitsunfähigkeit während Kündigungsfrist
Ernsthafte Zweifel über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen laut dem Arbeitsgericht Neumünster auch dann, wenn die gesamte Dauer einer verbleibenden Kündigungsfrist durch die Erst- und mehrere Folgebescheinigungen abgedeckt werden. Wenn ein Arbeitnehmer also nach einer Kündigung die gesamte rechtliche Kündigungsfrist krank ist, darf der Arbeitgeber berechtigt infrage stellen, ob tatsächlich eine Erkrankung vorliegt. (Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 23. September 2022 (1 Ca 20b/22) (nicht rechtskräftig))
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 03.04.2025 entschieden, dass während der Probezeit auch bei schwerbehinderten Arbeitnehmern kein Präventionsverfahren zwingend durchzuführen ist.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 03.04.2025 entschieden, dass während der Probezeit auch bei schwerbehinderten Arbeitnehmern kein Präventionsverfahren zwingend durchzuführen ist.
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