Skip links

Auch wer krank ist darf Bahn fahren

Auch wer krank ist darf Bahn fahren

zu LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.07.2023 – 5 Sa 1/23

Nach einer Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern darf ein erkrankter Chefarzt zehn Stunden mit der Bahn zu seiner Familie fahren, ohne dass die Krankschreibung zwangsläufig falsch sein muss. Das Gericht ging davon aus, dass ein Tag im Krankenhaus anstrengender gewesen wäre und sprach dem Arzt zunächst einbehaltenen Lohn zu. Denn auch bei einer zehnstündige Bahnfahrt sei die Belastung nicht annähernd so hoch gewesen wie bei einer Arbeitsleistung in der Klinik. Die Fahrt erfordere weder Konzentration noch körperliche Anstrengungen, es könne eine bequeme Sitzhaltung eingenommen und sich bei Bedarf auch bewegt werden. In der Klinik hingegen sei er den gesamten Arbeitstag sowohl geistig als auch körperlich gefordert. Eine AUB sei das gesetzlich vorgesehene Beweismittel für die Arbeitsunfähigkeit. Zwar könne deren Beweiswert vom Arbeitgeber erschüttert werden, wenn er gegenteilige Umstände darlege und gegebenenfalls beweise. Dies sei dem Arbeitgeber vorliegend nicht gelungen.

Praxishinweis: Eine Krankschreibung, insbesondere während eines auslaufenden Arbeitsverhältnisses, ist für Arbeitgeber stets Quell des Missmutes. Nichtsdestoweniger hält die Rechtsprechung an ihrer strikten Linie fest, dass eine ärztliche Bescheinigung in der Regel die Krankheit nachweist. Die Hürden für eine Erschütterung des Beweiswertes durch den Arbeitgeber sind und bleiben äußerst hoch.

© https://fuhrken-sauer.de

Diese Webseite verwendet Cookies für ein verbessertes Browser-Verhalten.
Info
Ziehen