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Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner

Sieht die Dienstordnung einer Berufsgenossenschaft für die Hinterbliebenenversorgung die entsprechende Geltung der Vorschriften über die Versorgung für Beamte des Bundes vor, so hat der hinterbliebene Lebenspartner seit dem 01.01.2005 einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wie Hinterbliebene verheirateter Dienstordnungsangestellter (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2012 – 3 AZR 684/10).

Nachdem der Gesetzgeber die eingetragene Lebenspartnerschaft mit Wirkung zum 01.01.2005 weitgehend an das Recht der Ehe angeglichen und u.a. Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung und zum Versorgungsausgleich eingeführt hat, besteht nunmehr ein Anspruch auf Gleichstellung auch in der Hinterbliebenenversorgung von Dienstordnungsangestellten.


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2012 – 3 AZR 684/10

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