
Wirksame Kündigung aufgrund eines kritischen Videos zur Hamas-Berichterstattung (Springer)
Wirksame Kündigung aufgrund eines kritischen Videos zur Hamas-Berichterstattung (Springer)
[Zu ArbG Berlin, Urteil vom 22.05.2024 – 37 Ca 12701/23]
In den letzten zwei Jahren entschieden die Arbeitsgerichte immer wieder in Fällen zum Themenkomplex „Nahostkonflikt“. So auch das Arbeitsgericht Berlin, welches dieses Mal die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für wirksam erklärt hatte.
Die Entscheidung basierte auf der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Auszubildenden des Springer-Konzerns. Infolge der erneuten Eskalation zwischen Israel und der Hamas im Oktober 2023 veröffentlichten Springer-Medien zahlreiche Berichte über die Auseinandersetzungen. Zudem erklärte sich der Springer-Konzern ausdrücklich solidarisch zu Israel. Der Kläger hatte jene Berichterstattung in einem YouTube-Video mit dem Titel „Wie entsteht eine Lüge“ kritisiert und in diesem Bildmaterial seines Arbeitgebers verwendet. Daraufhin kündigte der Verlag das Arbeitsverhältnis, das sich noch in der Probezeit befand.
Das Arbeitsgericht Berlin bestätigte die Kündigung im Mai 2024 (Urteil vom 22.05.2024 – 37 Ca 12701/23). So bedarf eine Kündigung in der Probezeit grundsätzlich keiner weiteren Begründung. Zudem stelle die Kündigung keine verbotene Maßregelung im Sinne des § 612 a BGB dar. Die vom Kläger vorgebrachte Meinungsfreiheit führt zu keinem anderen Ergebnis, da der Springer-Konzern in seinem berechtigten unternehmerischen Interesse gehandelt habe.
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